So verfassen Sie ein wirksames Testament
Ein Testament zu schreiben ist gar nicht so schwer. Es reichen dafür ein einfaches Papier und ein Stift. Es gibt einige Regeln, die Sie beachten und befolgen sollten, damit Ihr Testament gültig ist und das beinhaltet, was Sie sich wünschen.
Ohne Testament gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge. Dann kann es sein, dass Ihr Besitz und Vermögen nicht diejenigen erreicht, die Sie bedenken wollen. Denn die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt nicht die Menschen, die Ihnen vielleicht nahe stehen wie langjährige Freunde, Verwandtschaft, Nachbarn. Auch Organisationen, für Sie sich schon lange interessieren oder sogar engagieren, werden ohne ein entsprechendes Testament nicht berücksichtigt.
Mit einem eigenen Testament können Sie besonders verbundene Menschen absichern und über Ihr Leben hinaus sich für Menschen in Not einsetzen, indem Sie beispielsweise auch das Deutsche Rote Kreuz, Landesverband Rheinland-Pfalz bedenken.
Haben Sie weder gesetzliche Erben noch ein Testament, fällt Ihr Besitz und Vermögen dem Staat zu.
Was sollten Sie bei Ihrem Erbe und Vermächtnis beachten
Im Falle der Erbeinsetzung geht Ihr Vermögen wie auch alle Rechten und Pflichten, Verbindlichkeiten oder Verträge auf den Erben über (Rechtsnachfolge). Mithilfe eines Vermächtnisses können Sie Personen oder Organisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz, Landesverband Rheinland-Pfalz, bestimmte Werte zuwenden wie Immobilien, Aktien, einen prozentualen Anteil am Erbe oder festen Geldbetrag.
Wie können Sie Ihr Testament situativ anpassen
Leben ist Veränderung. Darum ist es möglich ein Testament an die aktuellen Bedürfnisse anzupassen. Je nach Testament-Art sind besondere Bestimmungen zu beachten.
Um ein öffentliches Testament zu ändern, können Sie dieses aus der amtlichen Verwahrung nehmen. Es wird damit sofort ungültig. Oder Sie schreiben ein neues, ggf. eigenständiges Testament, mit dem Sie das öffentliche Testament widerrufen.
Ein eigenhändiges Testament schreiben Sie ganz einfach neu und vernichten die alte Version. Streichungen und Abänderungen per Hand können leicht zu Missverständnissen führen. Wenn Sie sicher gehen wollen, fügen Sie noch einen Satz im neuen Testament hinzu, dass Sie vorangegangene Versionen widerrufen.
Für das gemeinschaftliche Testament gelten diese beiden Möglichkeiten ebenso. Wünscht nur einer der beiden Partner zu Lebzeiten des anderen eine Änderung, muss er das Testament teilweise oder vollständig widerrufen. Dies muss notariell erfolgen und dem Partner formell zugestellt werden. Nach dem Tod eines Partners kann das Widerrufsrecht des Hinterbliebenen eingeschränkt sein. Um Rechtstreitigkeiten zu vermeiden, empfiehlt sich, schon bei der Abfassung des gemeinschaftlichen Testaments Expertenrat einzuholen.
Was sollten Sie bei der Aufbewahrung des Testaments bedenken?
Sorgen Sie dafür, dass Ihr Testament schnell gefunden wird. Informieren Sie Angehörige oder Ihnen nahestehenden Personen über den Ort der Aufbewahrung. Oder übergeben Sie dieses einer Person Ihres Vertrauens. Um ganz sicher zu gehen, können Sie Ihr Testament gegen eine Gebühr beim zuständigen Nachlassgericht - dem Amtsgericht - in die amtliche Verwahrung geben. Für die Eintragung im Zentralen Testamentregister fällt ebenfalls eine kleine Gebühr an.
Was Sie bei einem digitalen Nachlass beachten sollten
Wir alle sind zunehmend im Internet aktiv. Ob Onlinebanking, -shopping, social media -wir hinterlassen mehr und mehr eine Menge Daten im Internet. Ein “digitaler Nachlass” bezieht sich auf Ihre im Internet befindlichen Daten. Auch hier sollten Sie Vorsorge treffen, um sicherzugehen, was Ihrem Wunsch entsprechend damit geschieht.
Schon jetzt können Sie in Ihrem Testament mit einer Vollmacht für den digitalen Nachlass beispielsweise festlegen, ob Ihr Profil auf einer social media-Plattform gelöscht oder in den Gedenkstatus versetzt werden soll. Sie können bestimmen, wer Zugang zu Ihren E-Mails, Fotos und Dokumenten auf Ihrem Computer oder Smartphone erhalten soll und wie mit diesen Daten zu verfahren ist.
Praktisch ist es, eine Liste mit allen relevanten Informationen anzulegen. Diese hilft den Erbberechtigten einen schnellen Überblick über Ihre digitalen Aktivitäten. Dazu zählen u.a. Verträge mit Internet- und Mobilfunkanbietern, Onlinedienste, Lizenzen für Betriebssysteme auf Ihrem Computer, Tablet oder Smartphone. Sinnvoll ist sicherlich auch eine Übersicht über Benutzernamen und Passwörter. Diese Liste ist stets aktuell zu halten, sie zu verschlüsseln und wenn auf USB-Stick an einem sicheren Ort zu deponieren.
Am besten Sie betrauen eine oder mehrere Personen mit den Aufgaben rund um den digitalen Nachlass. Es bedarf dazu eine entsprechende Vollmacht, die von Ihnen datiert und unterschrieben ist. Erforderlich sind Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Anschrift der Personen, die Vollmacht erteilen und bevollmächtigt sind. Die Vollmacht muss die Formulierung “über den Tod hinaus” enthalten.
Sie können sich bei den Vorsorgemaßnahmen rund um den digitalen Nachlass von kommerziellen Anbietern unterstützen lassen. Informieren Sie sich am besten zuvor sehr genau über Leistungen, Kosten und Sicherheitsmaßnahmen. Gewähren Sie Firmen keinesfalls Zugang auf sensible Daten wie Passwörter. Sorgen Sie zudem für den Fall der eigenen Hilfsbedürftigkeit oder Geschäftsunfähigkeit vor, damit Angehörige in Ihrem Sinne handeln können.