Rund 70 Vertreter*innen der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrt, des Bildungsministeriums, des Städ-tetages, des Landeselternausschusses, Elterninitiativen und Kita-Leitungen nahmen gestern Abend an der Veranstaltung zur „Trägervielfalt im Kita-Zukunftsgesetz“ im Mainzer Kurfürstlichen Schloss teil. Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner, einer der führenden Rechtsexperten im Bereich Finanzierung von Kindertagesstätten in der Bundesrepublik Deutschland, äußerte in seinem Gutachten zur Novelle des Ki-tagesetzes erhebliche Bedenken. Diese konzentrierten sich vor allem darauf, ob das vorgesehene Fi-nanzierungskonzept der gebotenen Pluralität der Jugendhilfe Rechnung trage und damit im Einklang mit den (verfassungs-)rechtlichen Vorgaben stehe. Er warnte vor unzumutbaren Härten und einer möglichen Schließung vieler Einrichtungen.
„Uns ist es als Rotes Kreuz wichtig, Gesellschaft mitzugestalten,“ erläutert DRK-Vorstandsvorsitzende Anke Marzi. „Deshalb haben wir gemeinsam mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband und der Arbeiterwohlfahrt die Chance genutzt, uns zur Novelle des rheinland-pfälzischen Kitagesetzes zu äußern. „Wir plädieren deutlich für eine Trägervielfalt im Kita-Zukunftsgesetz. Ob Regelangebot, integrativer, situativer, reformpädagogischer oder kirchlicher Ansatz, wir brauchen in unserer Gesellschaft, je nach individuellem Bedarf, passende Kita-Angebote. Kinder sind unsere Zukunft und deshalb ist jeder Euro, der in eine Vielfalt an Lern- und Spielräumen von Kitas gesteckt wird, eine gute Investition,“ so Marzi weiter. Die neue Novelle des Kitagesetzes beinhalte viele gute Ansätze. Doch es fehle die Sicherstellung bis zur Trägerebene genauso wie eine finanzielle Klarheit und Planungssicherheit. “Wir sind als Rotes Kreuz, auch wenn wir nur ein kleiner Träger sind, bereit, uns finanziell mit unseren Eigenmitteln zu engagieren. Doch bisher tragen wir ca. 20 Prozent aller Kosten - Personal-, Sach- oder Regiekosten,“ informiert Marzi. „Wir sehen zugleich das großartige Engagement unserer Erzieher*innen und Eltern, die mit viel Herzblut und Können sich stark für Kinder machen.“
Hintergrund
Die derzeitigen Rahmenbedingungen für Kitas in freier Trägerschaft in Rheinland-Pfalz sind denkbar schlecht, insbesondere wegen des hohen Eigenanteils, den die Träger selbst erbringen müssen. Das führt zu Problemen insbesondere bei kleineren Einrichtungen wie Elterninitiativen und anderen vergleichbaren Organisationen und behindert so bereits seit vielen Jahren eine Anbietervielfalt in rheinland-pfälzischen Städten und Gemeinden. Dies zeigt sich nicht zuletzt in der im Vergleich zu anderen Bundesländern hohen Quote an kommunalen Einrichtungen (46 % statt durchschnittlich 33%).
Mit dem Gesetzesentwurf der Landesregierung vom 14.06.2018 ist beabsichtigt, das bestehende Kita-Gesetz nun grundlegend zu überarbeiten. Vor dem Hintergrund der Novelle des Kitagesetzes in Rheinland-Pfalz wurde im Auftrag des Paritätischen Landesverbandes ein Gutachten zum Entwurf des neuen Gesetzes von Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner erstellt.
Bereits heute tragen die vom Paritätischen, DRK und AWO vertretenen freien Träger von Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz durch die Regelungen des aktuell gültigen Kitagesetzes eine unverhältnismäßig hohe Finanzlast pro Kitaplatz und Einrichtung. Durch die Finanzierungssystematik im Kita-Zukunftsgesetz sehen sie unzumutbare Härten auf sich zukommen und letztlich ihre Zukunft akut bedroht. Zukünftig müssen die Träger vor Ort die Höhe der Zuschüsse aushandeln. Eine Regelung, dass alle Kosten, die mit dem Betrieb einer Kita entstehen, anrechnungsfähig und refinanzierbar sind, gibt es im neuen Gesetz nicht.