Hospiz

Hospizangebote

„Es geht nicht darum, dem Leben mehr Tage zu geben, sondern den Tagen mehr Leben.“ (Cicely Saunders 1918 - 2005, Begründerin der Hospizbewegung) 

Hospiz Hildegard Jonghaus

Nardinistraße 17
66849 Landstuhl
Tel. 06371 / 40369-0
Fax 06371 / 40369-29
E-Mail: hospiz(at)kv-kl-land.drk(dot)de 

Einrichtungsleitung

Martina Mack
E-Mail: link hospiz@kv-kl-land.drk.de

Das stationäre Hospiz Hildegard Jonghaus

Als DRK Wohlfahrtsverband begleitet der DRK-Kreisverband Kaiserslautern-Land Menschen durch viele unterschiedliche Lebensphasen. Eine würdevolle Sterbebegleitung gehört dazu. Mit dem stationären Hospiz in Landstuhl können wir diese wichtige Betreuung am Lebensende anbieten. Das DRK-Hospiz Hildegard Jonghaus finden Sie in der Nardinistraße 17 in Landstuhl (nahe des Nardini-Klinikum St. Johannis). „Das stationäre Hospiz ist ein zusätzlich notwendiger Anker, wenn die ambulante Versorgungskette von schwerstkranken Menschen zu Hause nicht mehr gewährleistet werden kann", so Dr. Hans-Jürgen Gabriel, ehemaliger Chefarzt der Palliativstation, der sich seit vielen Jahren in der Hospizbewegung engagiert.

In Würde Abschied nehmen

Sterben und Abschied nehmen gehören zum Lebensalltag dazu. Mit unseren Hospizen bieten wir Betroffenen und ihren Angehörigen in der letzten Lebensphase eine Herberge in der sie in Ruhe Abschied voneinander nehmen können. Wenden Sie sich gerne an unsere Einrichtungen vor Ort. In unseren Einrichtungen begleiten wir Menschen in der letzten Lebensphase. Die Betreuung, Begleitung und Versorgung erfolgt durch interdisziplinäre Teams, die den Betroffenen einen würdigen und möglichst schmerzfreien Abschied ermöglichen.

Wer kann ein Hospiz in Anspruch nehmen?

Menschen in der letzten Lebensphase, die an einer unheilbaren Krankheit leiden, deren Heilung ausgeschlossen ist und für die die Betreuung im gewohnten häuslichen Umfeld nicht mehr möglich ist. Voraussetzung ist die Bestätigung des Arztes für die Notwendigkeit der Versorgung im stationären Hospiz.

Wer trägt die Kosten für einen Aufenthalt?

Für den Betroffenen fällt für die Unterbringung kein Eigenanteil an. 95% der Kosten trägt die Krankenkasse, die weiteren 5% werden üblicherweise durch Spenden finanziert 
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