Bootsführer Binnen - Prüfung

Maximilian Boos

Sachbearbeitung

Team 21 – Qualifizierung

Bereich 2 – Nationale Hilfsgesellschaft

E-Mail

06131-2828-1219

Zum Abschluss der Ausbildung zum Bootsführer Binnen bedarf es der Prüfung aller theoretischen und praktischen Kenntnisse des Führens einen Einsatzbootes auf Binnen-Gewässern. 

In der Prüfung zum Erwerb des Dienstführerscheins Bootsdienst Binnen soll der Bewerber nachweisen, dass er mindestens ausreichende Kenntnisse der für das Führen eines Motorrettungsbootes maßgebenden schifffahrtspolizeilichen Vorschriften und die zur sicheren Führung eines Motorrettungsbootes auf Binnengewässern erforderlichen nautischen und technischen Kenntnisse hat. Der Bewerber soll ebenfalls nachweisen, dass er die zur sicheren Führung eines Motorrettungsbootes auf den Binnengewässern notwendigen Fahrmanöver beherrscht und die erforderlichen Fertigkeiten besitzt sowie die geltenden schifffahrtspolizeilichen Vorschriften anwenden kann.

Zielgruppe

  • angehende Bootsführer Binnen

Voraussetzung zur Teilnahme

  • Antrag auf Zulassung zur Prüfung
  • Nachweis durch ein ärztliches Zeugnis (vgl. [A2]), dass der Bewerber über ein ausreichendes Hör-, Seh- und Farbunterscheidungsvermögen verfügt und keine Anzeichen für sonstige Krankheiten oder körperliche bzw. geistige Mängel vorliegen, die die Tauglichkeit zum Führen eines Motorrettungsbootes einschränken oder ausschließen; die Bescheinigung darf zum Zeitpunkt der Prüfung nicht älter als 12 Monate sein. Die Vorlage des ärztlichen Zeugnisses kann durch Vorlage des amtlichen Sportbootführerscheins-Binnen bzw. See oder des Dienstführerscheins Bootsführer See ersetzt werden, wenn dieser durch Prüfung erworben worden und zum Zeitpunkt der Prüfung nicht älter als 12 Monate ist
  • Nachweis über die Zuverlässigkeit und Eignung im Sinne des Schifffahrtsrechts (die Fotokopie eines gültigen amtlichen Kraftfahrzeug-Führerscheins, wenn spätestens bei der Prüfung der Kfz-Führerschein vorgelegt wird, anderenfalls eine beglaubigte Fotokopie (nicht älter als 6 Monate). Kann kein gültiger amtlicher Kfz-Führerschein vorgelegt werden, ist ein Führungszeugnis nach den Vorschriften des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) oder eine Erklärung (oder Nachweis) vorzulegen, dass die Erteilung eines Führungszeugnisses nach den Vorschriften des Bundeszentralregistergesetzes zur Vorlage am Prüfungstag beantragt worden ist
  • ein (digitalisiertes) Lichtbild (38 mm × 45 mm, Halbprofil ohne Kopfbedeckung, nicht älter als 12 Monate)
  • ggf. eine Kopie bereits erteilter Berechtigungsscheine oder Befähigungsnachweise zum Führen von Wasserfahrzeugen auf Binnen- /Seeschifffahrtsstraßen
  • Nachweis/Bestätigung der aktiven Mitgliedschaft in der Wasserwacht
  • Nachweis des Abschlusses einer sanitätsdienstlichen Ausbildung nach den Vorschriften des DRK
  • Nachweis der Ausbildung zum Bootsmann und/oder zum Wasserretter
  • Nachweis über die Teilnahme an der theoretischen Ausbildung zum Bootsführer

Inhalt

  • Theoretische Prüfung
  • Praktische Prüfung

Seminarzeiten

Werden individuell festgelegt.

Gebühren

Für Teilnehmende, entsendet aus den Gliederungen des DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.:

69,00 € inkl. Verpflegung

Für Teilnehmende, entsendet aus den Hilfsorganisationen (MHD, JUH, ASB):

138,00€ inkl. Verpflegung

Für alle weiteren Teilnehmende:

200,00 € inkl. Verpflegung


Zurzeit bieten wir in diesem Bereich keinen Lehrgänge an. 

Bei Interesse steht Ihnen Herr Maximilian Boos (m.boos(at)lv-rlp.drk(dot)de) gerne zur Verfügung.

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